Am 01.07.2020 traf sich das „parlamentarische Forum Clubkultur“ auf dem Holzmarkt.
Die Diskussion, wie Clubs im Bauplanungsrecht zu behandeln sind, gibt es seit Jahren. Nach derzeitiger Rechtslage sind sie mit Bordellen und Automatencasinos als „Vergnügungsstätten“ gleichgestellt und genießen damit kaum Schutz bei Verdrängung.
Das „parlamentarische Forum Clubkultur“ im Bundestag ist ein überfraktionelles Bündnis, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, dies zu ändern und Clubs künftig als „Anlagen kultureller Zwecke“ anzuerkennen. Am 01.07.2020 tagte das Forum auf dem Holzmarkt und wir konnten gemeinsam mit der Clubcommission auch über unsere konkreten Erfahrungen berichten, insbesondere zum Thema „herannahende Wohnbebauung“ und Kulturbetriebe.