Ein Meilenstein bei der Anerkennung von Clubkultur ist genommen. Der Deutsche Bundestag hat einen fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag (PDF) von Vertretern der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, Musikclubs und Livespielstätten im Bauplanungsrecht als „Anlagen für kulturelle Zwecke“ einzustufen und darüber hinaus auch flexible und innovative Lösungen im Lärmschutz (sog. Experimentierklausel) umzusetzen. Hierfür soll in Kürze die Baunutzungsverordnung BauNVO entsprechend überarbeitet werden. Zuvor war dieser Plan noch am Widerstand des Innenministeriums gescheitert.