Welche Regeln brauchen wir für den Klang der Stadt?
Um diese Frage zu diskutieren, luden wir gemeinsam mit der Clubcommission, zwei Lehrstühlen der TU Berlin und der Stiftung SKWK am 09.03.22 zur interdisziplinären Konferenz „Klang.Raum.Stadt“ ins Säälchen.
Ziel war es, unterschiedliche Perspektiven von Kunst- und Kulturschaffenden, Jurisprudenz, Wissenschaft und auch von Projektentwicklern, Verwaltung und Politik zusammenzubringen. Denn Anspruch und Wirklichkeit in der Stadtentwicklungsdebatte liegen gegenwärtig noch weit auseinander: Alle wollen dichte, nutzungsgemischte Städte, in deren Mitte es Kunst- und Kultur gibt. Nur treffen diese Bekenntnisse – sei es die Neue Leipzig Charta oder seien es die Koalitionsverträge auf Bundes- und Landesebene – gegenwärtig auf ein wenig flexibles Lärmschutzrecht, das vieles verunmöglicht.
Was also nehmen wir als Geräusch hin, was als Klang wahr und wann wird daraus störender Lärm? Warum definieren wir Verkehrslärm als unvermeidbar, während der Klang von Öffentlichkeit und Kultur durch Richtlinien wie die TA Lärm stark eingeschränkt wird? Wie lebensnah ist es eigentlich, dass wir Verkehrslärm in der Wohnung messen, während Geräusche von Öffentlichkeit und Kultur außen, also vor der Fensterscheibe, gemessen werden? Diese Fragen bestimmen Gestalt und Lebensqualität unserer Städte entscheidend mit, werden gegenwärtig aber kaum öffentlich diskutiert.
Zwischen den politischen Akteuren der Konferenz bestand weitgehend Einigkeit, dass “noch in dieser Legislatur mehr Raum für flexiblere Konfliktlösungsmöglichkeiten“ geschaffen werden solle, wie es die Staatssekretärin des Bauministeriums, Cansel Ciziltepe, auf den Punkt brachte.
Über die Konferenz berichtete die Taz und die Berliner Zeitung.